Um eine im Gutachtenstil aufbereitete Falllösung vorzunehmen, bedarf es Subsumtionsgrundlagen, d.h. Definitionen der Tatbestandsmerkmale, insbesondere der unbestimmten Rechtsbegriffe. Die von Literatur und Rechtsprechung entwickelten Definitionen sind letztlich nichts anderes als Ergebnisse von Auslegungen von unbestimmten Rechtsbegriffen. Nachfolgend werden die wichtigsten Definitionen – geordnet nach Teilrechtsgebieten – dargestellt.