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Polizei- und Ordnungsrecht, 22. Auflage 2022

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Produktbeschreibung

Gegenstand dieses Buches ist zunächst das Polizei- und Ordnungsrecht ein­schließlich des Vollstreckungsrechts. Wegen der damit verbundenen erhöhten Grundrechtsrelevanz gehören die beiden Materien zu Recht in allen Bundesländern zum Kernbereich des Curriculums. Fundierte Kenntnisse sind daher unabdingbar.

Von nicht weniger großer Bedeutung ist das Versammlungsrecht, weil es für den Bürger oft das einzige Mittel ist, sich im Kollektiv an der öffentlichen Meinungsbildung zu beteiligen und sich insbesondere für andere wahrnehmbar zu politischen Themen zu äußern. Sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln ist ein wesentliches Element einer demokratischen Gesellschaftsform. Die Bedeutung des Versammlungsrechts spiegelt sich folgerichtig in der Prüfungs- und Examensrelevanz wider, wes­wegen das Versammlungsrecht ebenfalls Gegenstand dieses Buches ist.

Mit der vorliegenden Neuauflage wurde das Buch wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Einzupflegen waren v.a. einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungs­gerichts und von unterinstanzlichen Gerichten wie bspw.:

  • BVerfG NJW 2022, 139 (Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen als Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – „Bundesnotbremse“)
  • BVerfG NJW 2021, 1086 (Recht auf Suizid, aber – vorerst – kein Recht auf Bereitstellung von Suizidmitteln)
  • BVerfG NVwZ 2021, 226 (Antiterrordateigesetz II)
  • BGH NJW 2021, 1404 („Taschenrechner am Steuer verboten“)
  • OLG Hamm NJOZ 2022, 189 (Anspruch auf Entschädigung nach dem InfSchG infolge Corona-Schließung eines Gewerbebetriebs)
  • OLG Stuttgart 9.2.2022 – 4 U 28/21 (keine Entschädigung nach dem InfSchG wegen Corona-Schließung eines Friseursalons)
  • OVG Hamburg 31.1.2022 – 4 Bf 10/21 („szenetypisches“ Verhalten rechtfertigt Identitätskontrolle)
  • VGH Mannheim 20.1.2022 – 1 S 1724/20 (kurzfristige Ingewahrsamnahme von unfriedlichen Demonstranten)
  • OVG Münster 10.1.2022 – 15 A 3203/20 (zur Gefahrenabwehr durch die Bildung von Polizeiketten zwischen widerstreitenden Versammlungen)
  • OLG Braunschweig NVwZ-RR 2021, 573 (Schutz- und Unterbindungsgewahrsam nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz)
  • OVG Hamburg NVwZ-RR 2021, 322 (zum Begriff der „Wohnung“ bei in einer Gemeinschaftsunterkunft zugewiesenen Räumen)
  • OVG Bremen NVwZ 2021, 92 (versammlungsrechtliches Verbot des Zeigens der Reichs­kriegsflagge)
  • OVG Berlin-Brandenburg 9.6.2021 – 11 B 20.16 (Störerauswahl hinsichtlich der Räumung eines Grundstücks)
  • OLG Brandenburg 1.6.2021 – 2 U 13/21 (Schadensersatzanspruch wegen coronabedingter Gaststättenschließung gegen Staat)
  • OVG Lüneburg 15.4.2021 – 11 ME 48/21 (Sicherstellung waffenrechtlicher Gegenstände)
  • VG Frankfurt a.M. NVwZ 2022, 347 (Demonstration vor einer Schwangerschaftsberatungsstelle)
  • VG Gießen 4.3.2022 – 4 K 2855/21.GI (Teilnehmer an „Abseilaktion“ von Autobahnbrücke muss Kosten des Polizeieinsatzes zahlen)
  • VG Cottbus 4.2.2022 – VG 3 L 29/22 (Rechtswidrigkeit eines präventiven Versammlungsverbots)
  • VG Dresden 18.1.2022 – 6 K 438/19 (Verfassungswidrigkeit der polizeilichen Kontrolle eines Bahnreisenden in Anknüpfung an seine Hautfarbe)
  • VG Ansbach 27.10.2021 – AN 4 S 21.01807 (versammlungsrechtliche Zulässigkeit von „Klimacamps“)

Allen Kapiteln ist gemeinsam, dass zur Konkretisierung und Veranschaulichung zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen aufgenommen wurden. Zudem werden durch Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise das Lernen und die Examensvorbereitung deutlich erleichtert.

Rolf Schmidt, Polizei- und Ordnungsrecht, 22. Auflage 2022, ISBN 978-3-86651-252-8, 544 Seiten, Preis 24.80 €.

Polizei- und Ordnungsrecht, 22. Auflage 2022
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