Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
herzlich willkommen auf den Internetseiten des Rolf Schmidt Verlags! Ziel dieser Seiten ist, Ihnen Informationen über aktuelle Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen zu geben sowie unsere Bücher vorzustellen.
Sehen Sie hierzu bspw. den Beitrag v. 01.01.2022: Kaufrechtsreform 2022 (Änderungen im Kaufrecht und im Verbraucherschutzrecht).
Der Beitrag beschäftigt sich mit den am 1.1.2022 in Kraft getretenenen zahlreichen und weitreichenden Gesetzesänderungen. Denn mit Wirkung zum 1.1.2022 ist u.a. die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie durch die Richtlinie (EU) 2019/771 (Warenkaufrichtlinie
– WKRL) ersetzt worden. Zweck der Warenkaufrichtlinie ist es, zum ordnungsgemäßen Funktionieren des (digitalen) Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen (siehe Art. 1 WKRL i.V.m. den Erwägungsgründen 1 und 3), was abermals zu einer größeren Umstrukturierung im BGB sowie zu einer Neuorientierung von weiten Gebieten des Verbrauchsgüterkaufrechts geführt hat. Die Warenkaufrichtlinie soll gemäß ihren Erwägungsgründen 1-8 einen harmonisierten Binnenmarkt zugunsten der Verbraucher und der Unternehmer unterstützen und die Beseitigung der größten Hindernisse für die Entwicklung des grenzüberschreitenden Handels in der Union erreichen. Da der grenzüberschreitende Binnenmarkt ein großes Anwendungsfeld im Online-Handel hat, dürfte die Relevanz der Warenkaufrichtlinie überaus deutlich sein. Der Anwendungsbereich betrifft (wie derjenige der Verbraucherrechterichtlinie, die durch die Warenkaufrichtlinie ergänzt wird, siehe Erwägungsgrund 11 der WKRL) ausschließlich Verbrauchergeschäfte (Art. 3 I WKRL). Im Kern enthält die Warenkaufrichtlinie neue – und gem. Art. 4 WKRL i.V.m. den Erwägungsgründen 10, 25, 42, 47, 62 und 70 vollharmonisierende – Vorschriften über
- bestimmte Anforderungen an Kaufverträge zwischen Verkäufern und Verbrauchern,
- insbesondere neue Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit der Waren (Stichwort: „Mangelbegriff“) – auch bei Waren mit digitalen Inhalten –,
- Abhilfen im Falle einer Vertragswidrigkeit (Stichwort: „Mängelrechte“),
- Modalitäten für die Inanspruchnahme dieser Abhilfen („Ausführungsbestimmungen“ bei der Ausübung von Mängelrechten)
- sowie über gewerbliche Garantien.
- Eine ebenfalls gravierende Änderung zur Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ist die Verlängerung der Beweislastumkehr (Siehe dazu R. Schmidt, BGB AT, 18. Aufl. 2019, Rn 66). Deren Zeitraum beträgt gem. Art. 11 I WKRL ein Jahr ab Zeitpunkt der Lieferung (bislang: 6 Monate). Abweichende Regelungen der Mitgliedstaaten sind nicht zulässig.
Die Warenkaufrichtlinie war gem. Art. 24 I WKRL bis zum 1.7.2021 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen; diese wenden die Warenkaufrichtlinie seit dem 1.1.2022 an. Die Warenkaufrichtlinie gilt gem. Art. 24 II WKRL keinesfalls für vor dem 1.1.2022 geschlossene Verträge. Das deutsche Umsetzungsgesetz bestimmt die Geltung für Kaufverträge, die ab dem 1.1.2022 geschlossen werden (Art. 3 des G. v. 25.6.2021, BGBl I 2021, S. 2133).
Neben die soeben genannte Warenkaufrichtlinie tritt die Richtlinie (EU) 2019/770 (Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
– DIRL), die gemeinsame Vorschriften für bestimmte Anforderungen an Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen festlegt und in ihren Kernbereichen (wie die Warenkaufrichtlinie) eine weit reichende Vollharmonisierung vorsieht. Das betrifft die Vorschriften über
- die Vertragsmäßigkeit digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen,
- Abhilfen im Fall ihrer Vertragswidrigkeit oder nicht erfolgten Bereitstellung, und die Art und Weise der Inanspruchnahme dieser Abhilfen,
- sowie die Änderung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen.
Verbraucherschützende Bestimmungen hinsichtlich digitaler Inhalte und Dienstleistungen sind damit europaweit weitgehend vereinheitlicht; abweichende nationale Bestimmungen sind auf diesen Gebieten ausgeschlossen (siehe Art. 4 DIRL i.V.m. Erwägungsgrund 11). Lediglich einzelne Materien wie die Verjährungsregelung sind einer abweichenden Regelung zugänglich (siehe Erwägungsgrund 58). Zum Beitrag
Kennzeichen unserer Bücher ist, dass der Stoff zunächst abstrakt erläutert und danach anhand von Beispielsfällen konkretisiert wird. Dadurch erhalten Sie als Leserin oder Leser nicht nur das notwendige materiell-rechtliche Wissen, sondern auch die Befähigung, das Erlernte im Rahmen einer Prüfungsarbeit gutachterlich umzusetzen.
Weiteres Merkmal der Bücher ist, dass der Stoff mit Bezug auf den Aufbau von Klausuren so aufbereitet wird, dass der Leser einen Einblick in die tatsächlichen Erwartungen bei Prüfungsarbeiten erhält.
Dem entspricht der Umfang des dargebotenen Stoffes, der sich aus der Kombination von lehrbuchartiger Darstellung, zahlreichen Beispiels- und Übungsfällen sowie Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobenen Lerndefinitionen und Klausurhinweisen ergibt. Dadurch werden sowohl das Lernen im Grundstudium als auch die Examensvorbereitung deutlich erleichtert.
Hinweisen möchten wir auf die aktuellen Neuauflagen, welche die jüngst zahlreich verabschiedeten gesetzlichen Neuerungen sowie die aktuelle Rechtsprechung beinhalten. Das betrifft zum Beispiel:
Kaufrecht:
Der Kaufvertrag stellt den für die Wirtschaftsordnung wohl wichtigsten Vertragstyp dar, weshalb ihm auch in der juristischen Ausbildung eine bedeutende Rolle beizumessen ist. Kenntnisse insbesondere über den Vertragsschluss, die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag, die Beweislast und die Verjährung sind daher unabdingbar. Folgerichtig erläutert die vorliegende Bearbeitung die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag, zeigt den Unterschied zwischen (Her-steller-)Garantie und gesetzlicher Gewährleistung auf und erklärt die Käuferrechte bei Mängeln an der Kaufsache anhand zahlreicher (praktischer) Beispielsfälle. Im Zentrum stehen dabei – nicht zuletzt aufgrund der determinierenden europarechtlichen Bestimmungen („Warenkaufrichtlinie“; „Digitale-Inhalte-Richtlinie“; „Online-Marktplätze-Richtlinie“) – die Verbraucherrechte. Zum Buch Kaufrecht 2022 (Probeexemplar ebook zum Download).
Staatsorganisationsrecht:
Mit der vorliegenden 23. Auflage 2024 wurde das Buch wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Einzupflegen waren v.a. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Konkurrenzverhältnis der Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta zu denen des Grundgesetzes, aber auch andere wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und von unterinstanzlichen Gerichten.
Grundrechte:
Anliegen dieses nunmehr in der 27. Auflage 2024 erschienenen Buches ist die Vermittlung der allgemeinen Grundrechtslehren sowie der einzelnen Grundrechte unter Einbeziehungeder Gewährleistungen der Europäischen Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Mit der vorliegenden Neuauflage wurde das Buch wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Einzupflegen waren v.a. die seit der letzten Auflage ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Wir wünschen Ihnen eine interessante, lehrreiche Lektüre unserer Bücher, die Ihnen eine wertvolle Hilfe für Ihr erfolgreiches Studium sein sollen.
Mit herzlichen Grüßen, Ihr Rolf Schmidt Verlagsteam
Hinweise:
Testen Sie unsere Bücher im Rahmen von Leseproben
(Buchauszüge), um sich einen Eindruck vom Inhalt zu verschaffen und sich von der Qualität der Bücher zu überzeugen Leseproben können Sie als Leseversionen im pdf. - Format anschauen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie dazu in der Rubrik Bücher
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